Liebe Judoka, liebe Eltern,
ab dem 18.05.2020 gilt die neue Corona-Landesverordnung, nach der wir den Sportbetrieb in den Hallen bald wieder aufnehmen dürfen. Wann genau, wird Euch bald in einer Mail mitgeteilt.
Auf Basis der Verordnung und der Handreichung für die Wiederaufnahme des Vereinssports nach dem DJB (Deutschem Judobund) haben wir ein Hygienekonzept entwickelt, dessen Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung mit SARS-CoV-2 zwingend einzuhalten sind.
Für die Umsetzung der persönlichen Hygienemaßnahmen sind alle Beteiligten am Sportbetrieb des Vereins selbst verantwortlich. Die Sportlerinnen und Sportler erhalten eine Unterweisung in die Hygienemaßnahmen durch die Trainerinnen und Trainer.
Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung zu schützen, sind gute Händehygiene, das Einhalten von Hust- und Niesetikette erforderlich.
Im Anhang findet Ihr das Hygienekonzept. Wir bitten es sorgfältig durchzulesen.